Am 14. 02. 2012 hat sich der Rat der Stadt auf Antrag des Initiativkreises "Rettet die Johanneskirche" mehrheitlich für eine vorläufige Unterschutzstellung der St.Johannes-Kirche als Baudenkmal ausgesprochen.
Die CDU-Fraktion ist diesem Antrag nicht gefolgt, weil:
die Kirchengemeinde St. Marien als Eigentümerin nicht im Vorfeld gehört worden ist
der zuständige Fachausschuß (Schul-und Kulturausschuß) nicht beteiligt war und damit die Geschäftsordnung des Rates nicht gewahrt worden ist
das Verfahren rechtlich zweifelhaft ist
dies als massiver Eingriff in die inneren Angelegenheiten der Kirchengemeinde St. Marien zu werten ist
der Diskussions-und Entscheidungsprozeß innerhalb der Kirchengemeinde unnötig erschwert wird
Das nunmehr erstellte Gutachten des LWL bestärkt und bestätigt diese Vorbehalte.
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