Denkmalwürdigkeit der Johannes-Kirche

Gutachten

Am 14. 02. 2012 hat sich der Rat der Stadt auf Antrag des Initiativkreises "Rettet die Johanneskirche" mehrheitlich für eine vorläufige Unterschutzstellung der St.Johannes-Kirche als Baudenkmal ausgesprochen.
Die CDU-Fraktion ist diesem Antrag nicht gefolgt, weil:

  • die Kirchengemeinde St. Marien als Eigentümerin nicht im Vorfeld gehört worden ist
  • der zuständige Fachausschuß (Schul-und Kulturausschuß) nicht beteiligt war und damit die Geschäftsordnung des Rates nicht gewahrt worden ist
  • das Verfahren rechtlich zweifelhaft ist
  • dies als massiver Eingriff in die inneren Angelegenheiten der Kirchengemeinde St. Marien zu werten ist
  • der Diskussions-und Entscheidungsprozeß innerhalb der Kirchengemeinde unnötig erschwert wird

    Das nunmehr erstellte Gutachten des LWL bestärkt und bestätigt diese Vorbehalte.
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