Ungerecht, der Kanal TÜV

Leserbrief von Karl-Heinz Greiwe in den Westfälische Nachrichten

Wieder einmal hat es die Rot/Grüne Landesregierung geschafft, neben ihren finanziellen Problemen nun auch die ungeliebte Dichtheitsprüfung von Abwasserrohren bei den Kommunen abzuladen.

Zunächst einmal werden alle Hauseigentümer in den Wasserschutzgebieten unter Generalverdacht gestellt und müssen ihre Abwasserrohre bis 2015 beziehungsweise 2020 überprüfen lassen.
In den übrigen Gebieten kann jede Kommune für sich selbst entscheiden, ob überhaupt und auf welche Art und Weise eine Dichtheitsprüfung durchzuführen ist.

Damit ist der Ungerechtigkeit Tür und Tor geöffnet.

Die Kosten einer solchen Dichtheitsprüfung liegen je nach Aufwand bei ca. 800 € .
Sollte bei der Überprüfung ein Schaden festgestellt werden, so können für die Sanierung der Abwasserrohre durchaus fünfstellige Eurobeträge fällig werden.
Wenn die Hausanschlüsse in einem Mischwasserkanal der Stadt enden, was in Telgte in vielen Gebieten der Fall ist, so sind dann auch die gesamten Regenwasserleitungen auf die Dichtheit hin zu überprüfen.

Festzuhalten ist in dem Zusammenhang, dass es bisher keine belastbaren Beweise gibt, die eine Belastung des Grundwassers durch häusliche Abwässer vermuten lassen.

Es wird wieder einmal „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“.

Eine bürgerfreundliche Lösung hatte die CDU vorgeschlagen. Diese sieht vor, eine Dichtheitsprüfung nur bei Neuverlegung oder wesentlichen Änderungen der Abwasserrohre, sowie bei einem begründeten Verdacht einer Undichtigkeit vorzuschreiben.
Leider ist dieser Kompromiss durch die Stimmenmehrheit von Rot /Grün im Landtag nicht mehrheitsfähig gewesen.

Man kann nur hoffen, dass die Gerichte diesen Wahnsinn stoppen.