Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitung

Sinnvoller Umweltschutz oder bürokratischer Wahn?

Der CDU Stadtverband Telgte/Westbevern lädt zu der o.a. Veranstaltung ein.

Das Landeswassergesetz schreibt im §61a vor, dass für alle privaten Abwasserleitungen bis zum 31.12.2015 eine Dichtheitsbescheinigung vorzulegen ist.

  • Was ist der gesetzliche Hintergrund?
  • Wie läuft das praktische Verfahren ab?
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat die Stadt?
Diese  und viele weitere Fragen wollen wir diskutieren.

Der Fachmann, der uns an diesem Abend begleitet:
Herr Andreas Heß von der Firma Lönne GmbH & Co. KG aus Lippstadt.