Flüchtlinge in Telgte - CDU fragt zur aktuellen Situation
Anfrage der CDU-Fraktion zur Unterbringung und Versorgung geflüchteter und wohnungsloser Menschen in Telgte.
Die Unterbringung und Versorgung der genannten Menschen stellt die Stadt Telgte seit langem vor große Herausforderungen. Diese sind organisatorischer, personeller und finanzieller Art. Insbesondere die Beschaffung von geeignetem Wohnraum stellt sich weiterhin als schwierig dar. Die andauernde Belegung der Sporthalle am Schulzentrum ist sowohl von der Qualität der Unterbringung über die entstehenden Kosten wie auch wegen der Einschränkungen für den Schul- und Vereinssport aus Sicht der CDU-Fraktion nicht akzeptabel und muss so schnell wie möglich beendet werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1
Wir bitten die Verwaltung um Erläuterung der Erfüllungsquote der unterschiedlichen Arten der Aufnahmeverpflichtungen der Stadt nach FlüAg bzw. nach Wohnsitzauflage. Sind diese Quoten additiv oder komplementär zu betrachten?
Antwort der Verwaltung:
Frage 2
Liegen der Verwaltung Informationen darüber vor, wie viele der von der Stadt untergebrachten Personen sich in einem regulären Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienverhältnis befinden?
Antwort der Verwaltung:
Frage 3
In der Ratssitzung am 12.12.2024 ist eine Änderung der Gebührensatzung für Geflüchtete und Wohnungslose beschlossen worden. Wir bitten die Verwaltung um Darstellung der Auswirkungen dieser Gebührensatzung auf den Haushalt der Stadt Telgte sowie Erläuterungen zur organisatorischen Umsetzung dieser Gebührensatzung.
Antwort der Verwaltung:
Frage 4:
Wann hat die Stadt Telgte letztmalig eine Überlastungsanzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Zuweisungsstelle gestellt und welche Antwort hat die Stadt erhalten?
Antwort der Verwaltung:
Frage 5
Der Haushalt der Stadt Telgte für das Jahr 2024 sah für den Produktbereich 34, „Wirtschaftliche Hilfen“ ordentliche Aufwendungen von 6.028.510 Euro vor. Liegen der Verwaltung bereits Zahlen vor, welche Beträge nach Abzug aller Zuwendungen, Zuschüsse und Zuweisungen netto durch die Steuerzahler der Stadt Telgte aufgebracht werden müssen?
Antwort der Verwaltung:
Frage 6
Wir bitten die Verwaltung um differenzierte Darstellung der unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen der Unterbringung von
Asylbewerbern im laufenden Verfahren,
Abgelehnten, aber geduldeten Asylbewerbern,
Vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerbern,
Obdachlosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen